Rechtsanwältin Bärbel Haltenhof
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Bankrecht

BGH: Ehegatten haften nicht generell bei Krediten

Die Vergabe staatlich geförderter Darlehen zur Existenzgründung darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mehr generell von der Mithaftung des Ehepartners abhängig gemacht werden. Es sei sittenwidrig, die Haftung des Ehepartners unabhängig von dessen Leistungsfähigkeit zu verlangen, heißt es in dem veröffentlichten Urteil (AZ: XI ZR 50/96).

Im konkreten Fall waren einem Mann zur Gründung eines Autohandels ein staatlich gefördertes Eigenkapitalhilfedarlehen über 154000 DM genehmigt worden. Seine Ehefrau verdiente nur 1200 DM netto im Monat. Das hätte im Falle eines Scheiterns des Unternehmens gerade die Zinsen für das Darlehen gedeckt. Dennoch sei sie zunächst von der Bank massiv zur Unterschrift gedrängt worden. Nach dem Konkurs des Unternehmens sollte sie mithaften. Der BGH wies die Klage ab.

 

Quelle: Handelsblatt, 16.05.97