 Bankrecht
BGH:
Ehegatten haften nicht generell bei
Krediten
Die Vergabe staatlich geförderter
Darlehen zur Existenzgründung darf nach
einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
nicht mehr generell von der Mithaftung
des Ehepartners abhängig gemacht werden.
Es sei sittenwidrig, die Haftung des
Ehepartners unabhängig von dessen
Leistungsfähigkeit zu verlangen, heißt
es in dem veröffentlichten Urteil (AZ:
XI ZR 50/96).
Im konkreten Fall waren einem Mann zur
Gründung eines Autohandels ein staatlich
gefördertes Eigenkapitalhilfedarlehen
über 154000 DM genehmigt worden. Seine
Ehefrau verdiente nur 1200 DM netto im
Monat. Das hätte im Falle eines
Scheiterns des Unternehmens gerade die
Zinsen für das Darlehen gedeckt. Dennoch
sei sie zunächst von der Bank massiv zur
Unterschrift gedrängt worden. Nach dem
Konkurs des Unternehmens sollte sie
mithaften. Der BGH wies die Klage ab.
Quelle: Handelsblatt, 16.05.97
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