Rechtsanwältin Bärbel Haltenhof
Marburger Straße  42
36304 Alsfeld (Hessen)
Telefon 06631-91 18 19 20
Telefax 06631-91 18 19 60
E-Mail baerbel@haltenhof.de
Internet http://www.haltenhof.de


Persönlichkeitsrecht

Taschenkontrolle - Nur bei konkretem Verdacht

Kein Ladenkunde braucht sich in die Tasche greifen zu lassen, wenn kein konkreter Diebstahlsverdacht besteht. Daran ändern nach einer Mitteilung des Informationsdienstes ‘Handbuch für Selbständige und Unternehmer’ auch Hinweise auf mögliche Kontrollen an den Kassen nichts.

Der BGH entschied (AZ: BGH VIII ZR 221/95), daß die Drohung von Taschenkontrollen nicht pauschal, sondern nur bei einem konkreten Tatverdacht zulässig sei. Eine Durchsuchung sei ein erheblicher Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsrecht. Dies wiege schwerer als der Eigentumsschutz.

 

Quelle: AP, 16.05.97